Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festbetrag für Hörgeräteversorgungen. Für diesen Zuschuss erhalten Sie ohne Aufzahlung Hörgeräte, die über eine wirksame Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung verfügen. Privatversicherte können sich jeweils bei ihrer Versicherung nach dem persönlichen Zuschuss erkundigen, da dieser von dem gewählten Tarifvertrag abhängig ist. Die Voraussetzung für eine erstmalige Kostenübernahme oder -beteiligung ist die Diagnose durch einen HNO-Arzt.
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