Das leisten Krankenkassen.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse?

Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festbetrag für Hörgeräteversorgungen. Für diesen Zuschuss erhalten Sie ohne Aufzahlung Hörgeräte, die über eine wirksame Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung verfügen. Privatversicherte können sich jeweils bei ihrer Versicherung nach dem persönlichen Zuschuss erkundigen, da dieser von dem gewählten Tarifvertrag abhängig ist. Die Voraussetzung für eine erstmalige Kostenübernahme oder -beteiligung ist die Diagnose durch einen HNO-Arzt.

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Werden Wartungskosten und Reparaturen von den Krankenkassen übernommen?

Im Rahmen der Nachbetreuung überprüfen wir Hörsysteme kostenfrei – unabhängig von der Versicherungsart. Welche Reparaturen übernommen werden ist abhängig von der Art Ihrer Versicherung und der gewählten Hörgerätetechnik.

Gesetzlich Versicherte

  • Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil: Reparaturen werden von den Krankenkassen getragen
  • Hörgeräte mit privatem Eigenanteil: reduzierte Reparaturkosten durch die Beteiligung der Krankenkassen

Privat Versicherte

  • Es besteht die Möglichkeit, anfallende Reparaturkosten bei der privaten Versicherungen einzureichen; häufig müssen die Kosten jedoch vom Versicherten selbst getragen werden.

Was zahlen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr?

Die Zuschüsse bei Minderjährigen liegen deutlich über den Festbeträgen von Erwachsenen, zusätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für Batterien und Reinigungszubehör. Für privat Versicherte können andere gesetzliche Regelungen gelten. Die jeweiligen Sätze erfragen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Können Hörgeräte zusätzlich versichert werden?

Eine Hörgeräteversicherung gegen Verlust oder Beschädigung können Sie zusätzlich bei Korallus Hörakustik mit einer Laufzeit von fünf Jahren abschließen.

Höhere Festbeträge von Krankenkassen

Seit dem 1. November 2013 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen höhere Zuschüsse für Hörgeräte. Damit kann Spitzenqualität und High-End zu noch günstigeren Preisen abgegeben werden. Auch Geräte ohne privaten Eigenanteil sind durch die höheren Zuschüsse der Kassen technisch besser ausgestattet.

Der neue Festbetrag ist fast doppelt so hoch wie der alte. Statt 420,- Euro erhalten Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen nun zwischen 650,- Euro und 741,- Euro pro Gerät sowie zusätzlich 33,50 Euro für eine Otoplastik. Werden allerdings zwei Hörgeräte notwendig, gilt ein Abschlag von rund 140 Euro für die zweite Hörhilfe.